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Allgemeine Ankaufsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Ankaufsbedingungen gelten für alle Verträge über den Ankauf von Kraftfahrzeugen, die über das digitale Ankaufsportal zwischen dem Käufer (nachfolgend „Käufer") und dem Verkäufer (nachfolgend „Verkäufer") geschlossen werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Verkäufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und digitale Signatur

Der Kaufvertrag kommt durch die übereinstimmenden Willenserklärungen beider Parteien zustande. Im Rahmen des digitalen Prozesses erfolgt die rechtsverbindliche Annahme durch den Verkäufer mittels einer digitalen Signatur (z. B. auf dem Touchscreen) nach vorheriger Authentifizierung (z. B. durch Eingabe einer Vorgangsnummer und/oder Postleitzahl).

Der Verkäufer bestätigt mit seiner digitalen Unterschrift ausdrücklich, dass er die rechtliche Bindungswirkung des Vertrages verstanden hat und das Fahrzeug zum vereinbarten Preis an den Käufer veräußert. Ein ordentliches Rücktrittsrecht für den Verkäufer nach Unterzeichnung ist ausgeschlossen.

§ 3 Eigentumsverhältnisse und Rechte Dritter

Der Verkäufer garantiert, dass er der uneingeschränkte und alleinige Eigentümer des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs ist.

Er versichert weiterhin, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist (z. B. Sicherungsübereignungen an Banken, Pfändungen, offene Finanzierungen), sofern dies nicht ausdrücklich im Vorfeld schriftlich offengelegt und im Kaufvertrag anders vereinbart wurde.

§ 4 Beschaffenheitsvereinbarung und Zustand des Fahrzeugs

Die im Vorfeld durch den Verkäufer gemachten und im Kaufvertrag dokumentierten Angaben zur Ausstattung (z. B. Anzahl der Radsätze/Reifen, Assistenzsysteme, Schlüssel), zur Laufleistung sowie zur Unfallfreiheit gelten als ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs (§ 434 BGB).

Der Verkäufer versichert, dass ihm keine versteckten Mängel (z. B. Motor-, Getriebe- oder Elektronikschäden) oder reparierte sowie unreparierte Unfallschäden bekannt sind, die er dem Käufer nicht vor Vertragsschluss in Textform mitgeteilt hat.

§ 5 Rechte des Käufers bei Abweichungen und Mängeln (Kaufpreisminderung)

Weicht das Fahrzeug bei der tatsächlichen Übergabe von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ab (z. B. durch fehlende Sonderausstattung, abweichende Bereifung, unzutreffende Laufleistung oder verschwiegene Schäden), stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Da eine Nacherfüllung in der Regel unzumutbar oder faktisch unmöglich ist (z. B. Beschaffung fehlender Original-Ausstattung durch den privaten Verkäufer), ist der Käufer berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis bei Übergabe sofort in angemessener Höhe zu mindern. Die Minderung richtet sich nach dem objektiven Minderwert des Fahrzeugs.

Bei erheblichen Abweichungen behält sich der Käufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für vergeblich getätigte Aufwendungen (z. B. Anfahrts- und Transportkosten) zu verlangen.

§ 6 Haftungsausschluss des Verkäufers („Gekauft wie gesehen")

Das Fahrzeug wird — soweit gesetzlich zulässig — unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Der Haftungsausschluss berührt nicht die Haftung für Beschaffenheitsvereinbarungen gemäß § 4 dieser AGB sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

§ 7 Übergabe und Gefahrübergang

Die Übergabe des Fahrzeugs, der vollständigen Fahrzeugschlüssel sowie aller zugehörigen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU/AU-Berichte, Serviceheft) erfolgt zum im Vertrag vereinbarten Termin am vereinbarten Ort.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht erst mit der physischen Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere auf den Käufer über.

Der Kaufpreis wird Zug-um-Zug bei Übergabe entrichtet (in bar oder per Echtzeit-Überweisung), sofern nicht vertraglich anders vereinbart. Der vorherige Abzug einer Kaufpreisminderung nach § 5 bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Schadensersatz bei Nichterfüllung durch den Verkäufer

Weigert sich der Verkäufer nach rechtswirksamem Zustandekommen des digitalen Kaufvertrags unberechtigt, das Fahrzeug an den Käufer zu übergeben, macht er sich schadenersatzpflichtig (§§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB).

Der vom Verkäufer zu leistende Schadensersatz umfasst sämtliche dem Käufer entstehenden wirtschaftlichen Nachteile. Dies beinhaltet ausdrücklich:

  • Den entgangenen Gewinn (§ 252 BGB), insbesondere die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Ankaufspreis und dem objektiven Marktwert (Händlereinkaufspreis) oder dem Wert eines bereits angebahnten Weiterverkaufsgeschäfts.
  • Vergebliche Aufwendungen für die geplante Abholung (z. B. Miete für Transportmittel, Reisekosten, Kurzzeitkennzeichen).
  • Mehrkosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Deckungskauf.
  • Die anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 9 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Käufers.